Arbeits
Die Grundlage für den „bergbaulichen" Arbeits- und Gesundheitsschutz ist im Bundesberggesetz verankert. Das Bergbauunternehmen hat vor Durchführung geplanter Tätigkeiten der Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde entsprechende Betriebspläne vorzulegen. Diesen müssen u. a. die von ihm beabsichtigten Maßnahmen für einen Arbeits ...
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